Praktikumsordnung

Das Physikalische Praktikum ist ein wesentlicher Teil der Physikausbildung der Studenten an der FH Jena. Hierzu wird die folgende Praktikumsordnung festgelegt:

1. Das Physikalische Praktikum wird zu den im Plan festgelegten Zeiten durchgeführt. Für einen Versuch sind vier Stunden vorgesehen.

2. Die Versuche werden in der Regel von Gruppen zu je zwei Praktikanten selbständig durchgeführt. In Ausnahmefällen kann auch einzeln oder in Dreiergruppen gearbeitet werden.

3. Erst nach Unterschrift unter die Arbeitsschutzbelehrung ist der Student berechtigt, Praktikumsversuche durchzuführen.

4. Bevor ein Versuch begonnen wird, muss der Praktikant die theoretischen Grundlagen des Versuches beherrschen.

5. Die Vorbereitung erfolgt anhand der Versuchsanleitung, der Fachliteratur und der Vorlesung.

6. Bei Versuchsbeginn haben sich die Praktikanten von der Vollständigkeit der Versuchsgeräte zu überzeugen. Fehlende oder defekte Geräte sind sofort dem zuständigen Betreuer zu melden.

7. Über die physikalischen Grundlagen und über die Versuchsdurchführung werden kurze Prüfungen (Kolloquien) abgenommen, die zensiert werden.

8. Verlangt der Versuch den Aufbau einer elektrischen Schaltung, so ist sie zunächst ohne Anschluss an die Stromquelle aufzubauen. Beim Abbau der Schaltung ist zuerst die Stromquelle abzutrennen. Die Messgeräte und Apparaturen des Praktikums sind schonend zu behandeln. Auftretende Fehler sind sofort zu melden. Bei allen Messinstrumenten ist vor Benutzung sorgfältig auf den Messbereich zu achten. Überlastung führt zur Zerstörung der Geräte. Versuchsgeräte oder Messinstrumente dürfen nicht aufgeschraubt oder auseinander genommen werden. Für grob fahrlässige oder mutwillige Beschädigung haftet der Praktikant.

9. Jeder Praktikant hat ein Messprotokoll zu führen, in das unmittelbar sämtliche Praktikumsaufzeichnungen einzutragen sind. Dazu ist es notwendig, Millimeterpapier, Taschenrechner und Zeichengerät mitzubringen. Spezialpapier wird zur Verfügung gestellt. Nach Beendigung des Versuches ist das Messprotokoll zum Vortestat vorzulegen.

10. Nach Beendigung eines Versuches ist der Arbeitsplatz aufzuräumen. Alle gebrauchten Gegenstände sind gereinigt zurück zustellen bzw. abzugeben.

11. Jeder Praktikant fertigt ein Auswertungsprotokoll an. Die Abgabe des Mess- und Auswertungsprotokolls erfolgt spätestens eine Woche nach dem Versuch. Als Verzögerungsgrund wird nur Krankheit (Vorlage eines ärztlichen Attestes) anerkannt.

12. Nicht pünktlich abgegebene Protokolle können die Bewertung des Versuches mit Note 5, die Nichtanerkennung des Versuches, bzw. die Nichtanerkennung des gesamten Praktikums zur Folge haben. In einem solchen Fall wird keine Physikvordiplomnote erteilt. Der Praktikumsleiter kann festlegen, dass das gesamte Praktikum zu wiederholen ist.

13. Das Praktikum gilt als erfolgreich absolviert, wenn je nach Studien- bzw. Prüfungsordnung 3-6 Versuche durchgeführt worden sind, die entsprechenden Protokolle abgegeben und eine mindestens ausreichende Gesamtnote erteilt wurde.