Arbeitsschutz

Bei allen Arbeiten und Aufenthalten in den Laboren und Betriebsräumen des Physikalischen Praktikums sind die geltenden Bestimmungen für Tätigkeiten in Betriebsräumen zu beachten.

Insbesondere sind folgende Hinweise zu beachten:

1. Sämtliche Arbeiten in den Laboren und sonstigen Betriebsräumen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Person. Anordnungen der aufsichtführenden Person müssen aus Sicherheitsgründen unbedingt befolgt werden.

2. Beachten Sie die jeweilige Laborordnung.

3. Hinweis-, Gebots- und Verbotsschilder sind zu beachten.

4. Überzeugen Sie sich vor Beginn aller Tätigkeiten von der Lage der Hauptschalter bzw. NOT-AUS-SCHALTER. Der Zugang zu den Bedienungselementen und Ausgängen darf nicht verstellt oder behindert werden.

5. Bei Versuchen unter elektrischen Spannungen bzw. an Arbeitsmaschinen müssen mindestens zwei Personen anwesend sein.

6. Es ist unzulässig, ohne ausdrückliche Genehmigung Geräte zu öffnen. Vor Arbeiten an offenen Geräten bzw. an offenen Anlagenteilen Netzstecker ziehen. Beachten Sie, das Kondensatoren Restladungen haben können. Schadhafte Geräte melden! Keine beschädigten Verbindungsleitungen oder Geräte verwenden!

7. Bevor eine Anlage eingeschaltet wird, überzeuge man sich davon, das niemand an der Anlage arbeitet. Erst Einschalten, wenn der Aufbau von der Aufsichtsperson (oder einer anderen festgelegten zweiten Person) überprüft wurde. Schalten Sie die Bausteine nach gegebenem Stromlaufplan.

8. Der Auf-, Um- und Abbau von elektrischen Schaltungen darf nur in spannungslosem Zustand vorgenommen werden. Stecker von Verbindungsleitungen und Kabel dürfen nie unter Spannung offen herumliegen.

9. Spannungsführende Anlagenteile dürfen nicht berührt werden. Höhere Spannungen als 42 V können bereits lebensgefährlich sein, insbesondere wenn ein Stromfluß direkt über das Herz zustande kommt (z.B. Berührung mit beiden Händen).

10. Bei unbedingt notwendigen Schalthandlungen an nicht fest installierten und gesicherten elektrischen Anlagen nur eine Hand verwenden. Diese Vorgänge beschränken sich auf Anlagen mit Kleinspannungen.

11. Bei Arbeiten an Anlagen stets auf trockenem und gut isoliertem Boden stehen. Niemals mit feuchten Händen an elektrischen Anlagen hantieren bzw. messen. Verhindern Sie die gleichzeitige Berührung anderer Geräte oder Einbauten (Heizkörper, Wasserleitungen, Labortischaufbauten etc.)

12. Beim Messen von Spannungen isolierte Tastspitzen verwenden. Bei Messungen, die gemeinsam von mehreren Personen durchgeführt werden, ist auf eine eindeutige Verständigung untereinander zu achten. Nach Durchführung der Messaufgabe sofort den spannungsfreien Zustand wiederherstellen.

13. Niemals in Maschinen oder andere bewegliche Teile greifen. Tragen Sie eng anliegende Kleidung, wenn Sie sich in der Nähe beweglicher Maschinenteile befinden. Rotierende Teile müssen abgedeckt werden.

14. Maschinen sind stets gegen unbeabsichtigtes Anfahren zu sichern. (z.B. Hauptschalter abschalten und verriegeln).

15. Informieren Sie sich über den jeweiligen Versuch und beachten Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte sowie die Versuchsanleitungen.

16. Achtung: Bei Messgeräten ist vor Beginn der Messung immer der unempfindlichste (größte) Bereich einzustellen, um Beschädigungen zu vermeiden. Bei Verstößen gegen diese Hinweise haften Teilnehmer für den entstandenen Schaden.

17. Die Unfallverhütungsvorschriften und -richtlinien gelten während der Studienzeit auch außerhalb der Räume der Fachhochschule Jena.

18. Informieren Sie sich über das Verhalten bei Unfällen und Bränden! Schalten Sie bei einem Unfall sofort die Anlage ab und informieren Sie unverzüglich die aufsichtsführende Person.

19. Notruf:

110 Polizei

112 Feuerwehr

20. Ein großer Teil der Arbeitsunfälle beruht auf Schnittverletzungen beim Umgang mit Glasgeräten. Sollte ein Bruch von Glasgeräten vorkommen, so ist der zuständige Betreuer zu benachrichtigen. Glasreste niemals in Papierkörbe werfen!

21. Besondere Vorsicht ist beim Arbeiten mit Quecksilber geboten (z.B. Barometer, Thermometer). Beim Auslaufen von Quecksilber ist sofort der zuständige Betreuer zu benachrichtigen.

22. Beim Arbeiten mit Gasflammen ist allgemeine Vorsicht geboten. Man achte auf durchgeschlagene Bunsenbrenner! Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist das Gas abzudrehen. Bei Wahrnehmung von Gasgeruch ist sofort der zuständige Betreuer zu verständigen.

Feuerlöscher befinden sich im Gang bei den Toiletten.

23. Beim Arbeiten mit Chemikalien ist auf unbedingte Sauberkeit zu achten. Gegebenenfalls ist Schutzkleidung zu tragen (Schutzbrille, Schutzhandschuhe usw.).

24. Alle Verletzungen oder körperliches Unwohlsein sind dem zuständigen Betreuer zu melden.

25. Es wird empfohlen, während des Praktikums einen Arbeitskittel zu tragen. Die Fachhochschule haftet nicht für Schäden, die an der Kleidung des Praktikanten entstehen.

26. Jeder Praktikant bestätigt durch sein Unterschrift die Kenntnisnahme der Arbeitsschutzinstruktion.